Bessere Abschreibung plus Förderung!
Oktober 2025
Wir haben es bereits angekündigt: In diesem Artikel geht es um den „Investitionsbooster“! Hier erklären wir, was das ist und wie Sie ihn nutzen. Noch besser: Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Investitionsbooster in Kombination mit staatlicher Förderung nutzen!
Wir von Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum sind erfahrene Profis rund um Elektrostapler, Dieselstapler, Gasstapler sowie andere Flurförderzeuge, und wir freuen uns, dass wir rund um Hamburg u. Husum so viele Stapler Fuhrparks in der internen Logistik betreuen dürfen. Aber, das ist klar: Wir kennen uns zwar beim Gabelstapler aus, aber für andere Gebiete gibt es ebenfalls Spezialisten. Deshalb soll vorab angemerkt werden: In diesem Beitrag geht es um Steuern und staatliche Förderung, und bei Recht und Steuern können (und dürfen) wir keine konkrete Beratung anbieten. Wir möchten Ihnen aber einen ersten Überblick verschaffen, was es derzeit an Neuerungen für Ihre interne Logistik gibt. Damit Sie möglichst bald einen Termin bei der Steuer- und/oder Wirtschaftsberatung vereinbaren können und dort ganz auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, konkrete Lösungen erarbeiten können.
Mittlerweile befinden wir uns im 4. Quartal, und wir von Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum sind der Meinung: Bereiten Sie sich und Ihren Gabelstapler Fuhrpark bestmöglich auf 2026 vor, indem Sie die passenden Investitionen tätigen, die richtigen Entscheidungen treffen und für Ihre interne Logistik die Weichen in Richtung erfolgreiche Zukunft stellen können!
Der Investitionsbooster
Der Investitionsbooster, in seiner Langform „Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands“ lässt sich, was seine Funktion betrifft, mit zwei Wörtern beschreiben: schneller abschreiben! Denn beim Booster, der bis zum 31.12.2027 läuft, können Sie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht mehr nur über mehrere Jahre hinweg linear abschreiben; vielmehr gibt es jetzt auch eine degressive Abschreibung, mit der Sie im Jahr des Erwerbs sowie in den Jahren zwei und drei bis zu 30% auf die Anschaffungskosten (im Jahr des Erwerbs) und dann nochmals 30% auf den restlichen Wert in den Jahren zwei und drei steuerlich geltend machen können. Das bringt Ihnen eine ganze Reihe an potenziellen Vorteilen, wie:
- Gute steuerliche Gestaltungsmöglichkeit noch im Jahr 2025
- Vereinfachte Investition
- Auswirkung auf Liquidität
… und mit der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028 können Sie gleich im Anschluss ein weiteres Steuerinstrument nutzen.
Soweit die allgemeinen Auswirkungen des Investitionsboosters. Wie Sie ihn am besten in Ihrer persönlichen Situation einsetzen, weiß Ihre Steuerberatung.
Die BAFA-Förderung
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) will der deutschen Wirtschaft zu neuem Schwung verhelfen, namentlich insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). Diese können bis zu 33% der Investitionskosten für einen Gabelstapler als Zuschuss erhalten. Diese Förderquote kann gelten, wenn Sie einen Gabelstapler mit Verbrennungsmotor (Gasstapler, Dieselstapler) aus dem Anlagevermögen herauslösen und ihn durch einen modernen Elektrostapler ersetzen. Für Unternehmen mit einem Gabelstapler Fuhrpark in der eigenen internen Logistik sind insbesondere die Module 4 und 6 des BAFA interessant; diese sieht sich Ihr Berater bei Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum gerne mit Ihnen an und erläutert Ihnen, was diese für Investitionen in neue Stapler bedeuten können. Sehr gerne stellen wir auch entsprechende Informationen für Ihre Wirtschaftsberatung/Steuerberatung bereit. Die Vorteile eine BAFA-Förderung Ihren neuen Stapler sind u.a.:
- Erleichterter Umstieg auf neue Technologie
- Einfache Modernisierung der Staplerflotte
- Minderung der für eine Investition nötigen Mittel
Der Beitrag von Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum
Ganz klar: Mit dem Investitionsbooster und den BAFA Förderungen haben Sie zwei hervorragende Instrumente zur Verfügung, um die Zukunft Ihres Stapler Fuhrparks zu planen. Klar ist aber auch: Investitionssummen, die man steuerlich ansetzen kann, müssen zunächst ausgegeben werden. Und auch bei entsprechender Förderung ist der Kauf neuer Elektro-, Diesel- oder Gasstapler bzw. anderer Flurförderzeuge eine nicht unerhebliche Investition.
Es ist also aus Sicht von Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum ganz bedeutend, dass Sie nicht nur „irgendwie“ investieren, sondern so, dass Sie Ihren Stapler Fuhrpark fit für die Zukunft der Intralogistik machen und die zur Verfügung stehenden Erleichterungen sowie Förderungen bestmöglich und unternehmerisch sinnvoll einsetzen. Nutzen Sie also die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Gespräch rund um Stapler, BAFA Förderung und Investitionsbooster!
Fazit: Mittel clever einsetzen
Die Zeichen stehen gut für Ihren Fuhrpark aus Stapler und Flurförderzeug: Mit den Förder Modulen 4 und 6 des BAFA und dem Investitionsbooster der Bundesregierung haben Sie zwei starke Gestaltungsmittel an der Hand. Auch der Zeitpunkt passt, denn das Jahr 2026 will sorgfältig geplant sein! Sprechen Sie mit Ihrem Berater von Michels-Tonn Gabelstapler & Arbeitsbühnen in Hamburg u. Husum und nutzen Sie die Möglichkeiten aus der Kombination von Förderung und steuerlichem Vorteil!