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I. VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Die „Allgemeinen Lieferbedingungen” sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nicht abweichende Bestimmungen enthält. Sollten einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Lieferbedingungen” unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen dadurch nicht berührt.
2. Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freiblei-bend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- und Maßangaben usw.) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An diesen Unterlagen sowie an Kostenvoranschlägen behält der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht; sie dürfen nur mit seiner Zustimmung Dritten zur Kenntnis gegeben werden.
3. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Das gleiche gilt für abändernde und für ergänzende Vereinbarungen.

 

II. PREISE

1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders ver einbart, ab Firmensitz: MICHELS TONN Transportgeräte Vertriebs GmbH Hamburg ausschließlich Verpackung und Versicherung.
2. Unabhängig von dem vereinbarten Preis gelten jeweils nur die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

III. LIEFERUNGEN

1. Die angegebenen Lieferzeiten sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Sie laufen nach Klärung sämtlicher technischer Fragen vom Tage der Auftragsbestätigung.
2. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferern, insbesondere Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.
3. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch diese Lagerung entstandenen Kosten – bei der Lagerung im Werk des Lieferers mindestens 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages – für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Bei Warenlieferungen unter € 30,– netto werden € 30,– + MwSt. berechnet.
4. Rücksendungen durch Falschbestellung werden mit 15 % des Auftragswertes berechnet.
5. Bei Stornierungen eines Auftrages werden 15 % des Auftrags-wertes an Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

IV. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGELRÜGEN

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lie0ferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind schnellstens, spätestens 14 Tage nach erfolgter Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung verpflichten wir uns zur Gewährleistung nach Maßgabe des nachfolgenden Abschnittes V.

 

V. GEWÄHRLEISTUNG

Wir übernehmen für jedes von uns gelieferte Produkt die Garantie für fehlerfreies Material und fehlerfreie Fertigung. Die Garantiezeit umfasst 1200 Arbeitsstunden, jedoch längstens 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Auslieferung. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung, wie Überlastung, unvollständige Wartung, Unfälle, unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige Einwirkungen zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Für alle von uns verwandten handelsüblichen Aggregate, wie Motor, Horn, Pumpen, Batterie, Armaturen und Bereifung, übernehmen wir nur Garantie, soweit diese den Garantiebestimmungen der einzelnen Herstellerfirmen entspricht. Alle von uns innerhalb der Garantiezeit erfolgenden Leistungen und Lieferungen sind kostenpflichtig, alle schadhaften Teile sind sofort frei an uns oder an den von uns bestimmten Ort zur Prüfung zurückzusenden. Nach erfolgter Prüfung wird bei Anerkennung der Garantiepflicht Gutschrift erteilt. Sind die schadhaften Teile nicht spätestens 4 Wochen nach erfolgter Ersatzlieferung durch uns am Rückgabebestimmungsort eingetroffen, erlischt der Garantieanspruch.

 

VI. GEWÄHRLEISTUNG FÜR GENERALÜBERHOLUNG UND AUSTAUSCH AGGREGATE

Die Garantiezeit beträgt 300 Betriebsstunden, jedoch längstens 6 Wochen, beginnend mit dem Tage der Auslieferung bzw. des Einbaus. Die Garantie beschränkt sich nur auf die von uns neu eingebauten Teile in Bezug auf die Verwendung einwandfreien Materials und einer fachgerechten Montage. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Garantiebestimmungen. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht erfüllt hat, besteht kein Garantieanspruch. Zurückhaltungen von Zahlungen wegen evtl. Garantieanspruchs können nicht anerkannt werden. Zurückhaltungen der Zahlungen oder Aufrechnungen wegen etwaiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

 

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen vor.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Liefergegenstandes ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.

Bei Eingriffen von Gläubigern des Bestellers, insbesondere bei Pfändungen des Liefergegenstandes, hat der Besteller uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventions-Prozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.

 

VIII. ZAHLUNG

Zahlungen sind nach den bei dem Geschäftsabschluss festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Bei Zeitüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.

 

IX. GERICHTSSTAND

Alleiniger Gerichtsstand für die aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg-Wandsbek. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

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